Rathaus-Macht seit 1260

Das Rathaus in Minden wurde um 1260 in Stein errichtet. Ausdruck für ein Stück Selbstbewusstsein der Bürgerschaft. Foto: Amtage
Das Rathaus in Minden wurde um 1260 in Stein errichtet. Ausdruck für ein Stück Selbstbewusstsein der Bürgerschaft. Foto: Amtage

Warum wurde um 1260 mit dem Bau des Mindener Rathauses begonnen? Warum wurde es mitten in der Stadt am Marktplatz errichtet? Warum wurde es aus Stein gebaut? Und: Wie wurde das Rathaus genutzt? Fragen, die sich Bürger aber auch Besucher der Stadt Minden immer wieder stellen.

Bevor es überhaupt zum Bau des Rathauses kommen konnte, musste es in Minden eine organisierte Bürgerschaft geben. Eine Bürgerschaft, die gegenüber dem Stadtherrn, dem Bischof von Minden, so selbstbewusst war, dass sie unabhängig von ihm auftreten und handeln konnte.

Mindener Bürger werden erstmals 1206 genannt: Der Bischof spricht zu diesem Zeitpunkt und auch noch viel später in Urkunden gerne von “unseren Bürgern der Stadt Minden”, also von seinen Bürgern. Er nennt sich selbst in der Mehrzahl und erwartet Unterwürfigkeit und Gehorsam; die Bürgerschaft aber wünscht Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Und sie setzt sich langsam, doch sicher gegen den Bischof durch.

So ist 1231 erstmals zu beobachten, dass die Mindener Bürgerschaft ein eigenes Siegel führt: Spätestens zu diesem Zeitpunkt – vermutlich aber schon seit 1220, als das Stadtsiegel entstanden sein durfte – ist die Stadtgemeinde als rechts- und handlungsfähige Person anzusehen. Die Siegelführung ist unübersehbarer Ausdruck der städtischen Selbstbestimmung, Selbstvertretung und Selbstverwaltung. Dieses alte Siegel wurde bis zur Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert verwendet; sogar der Siegelstempel, das Typar – tausendfach in Wachs gedrückt, um in Urkunden niedergeschriebene Rechtsgeschäfte zu beglaubigen – ist erhalten.

Ein bisschen Aufwand muss sein

Um 1260 – der Rat muss sich bis zu diesem Zeitpunkt fest etabliert haben – wurde ein besonderes Haus, das eigens der Selbstvertretung und der Selbstverwaltung der Bürgerschaft durch den Rat diente, notwendig. Und es musste ein repräsentatives aufwändig gestaltetes Gebäude sein, durch das das städtische Selbstbewusstsein gegenüber dem bischöflichen Stadtherrn auffällig demonstriert werden konnte. So kam es zum Bau des Rathauses an der Nordfront des Marktplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kaufhaus – und in unmittelbarer Nähe zum bischöflichen Rechtsbezirk, der Domimmunität.

Die Rathauslaube gilt als die älteste Laube in Westfalen. Foto: Amtage
Die Rathauslaube gilt als die älteste Laube in Westfalen. Foto: Amtage

Der Rat baute sein Haus, das Rathaus aus Stein. Steinbauten waren zu damaliger Zeit keineswegs weit verbreitet; sie waren sehr kostspielig: Denn die Steine mussten gebrochen, behauen und weite Wege per Schiff transportiert werden. Ringsum in der Stadt gab es fast nur Fachwerkhäuser. Zu den wenigen Ausnahmen zählten Kirchen und Klöster sowie so genannte Steinwerke, aus Stein errichtete Gebäudeteile. Steinwerke dienten als Warenlager oder Speicher. Zum Schutz vor Flammen durch die das kostbare Handelsgut der Kaufleute oder das zum Lebensunterhalt benötigte Getreide leicht vernichtet werden konnte, wurden sie aus Stein errichtet. Die Feuergefahr war angesichts der engen Bebauung hauptsächlich mit Holz- und Fachwerkhäusern allgegenwärtig. Wichtig war für den Steinbau auch, dass im Rathaus Pergamenturkunden aufbewahrt werden mussten, die Rechtsansprüche sicherten; so war die Schreibstube des Stadtschreibers, eines Geistlichen, der im Auftrag des Rates wichtige Verträge niederschrieb, aber auch die Kämmerei, in der die städtischen Finanzen verwaltet wurden, im Rathaus vor Raub und Feuer geschützt. Aber auch der Gedanke der Repräsentation der Mindener Bürgerschaft und ihres Ratskollegiums spielte eine Rolle beim Bau des Rathauses aus Stein.

Stimmabgabe im Mindener Kaufhaus

Erst am 21. März 1300 wird das Mindener Rathaus nachweislich namentlich erwähnt, als “in domo consulum”, im Haus der Ratsherren eine Urkunde ausgestellt und besiegelt wird. Auch nach dem Bau des Rathauses kam dem Kaufhaus eine wichtige Funktion für das politische und verfassungsrechtliche Leben der Stadt zu. Denn hier kamen anfangs einmal jährlich zum 6. Januar und zum 24. Juni die Vierziger zusammen. Dieses Gremium von 40 Vertretern der Kaufleute, der Handwerksämter und der Bürgergemeinde war das Wahlmänner-Gremium: Zu den genannten Terminen wählten sie aus ihrem Kreis die Ratsherren. Die Wahl fand während des gesamten Mittelalters im Kaufhaus statt. Solange nur einmal jährlich am 6. Januar gewählt wurde, wurden immer alle zwölf Ratsherren gleichzeitig ausgetauscht. Als dann zweimal jährlich die Wahlen stattfanden, wurden jeweils nur sechs Ratsherren ausgetauscht. Sechs traten zurück, sechs neue kamen hinzu. Der Vorteil dieses ausgefeilteren Verfahrens bestand darin, dass eine Beständigkeit politischer Entscheidungen und der alltäglichen Geschäftsführung gewährleistet waren: Niemals stand ein neues Ratskollegium vor den Problemen allein, die das zurück getretene Kollegium ihnen hinterlassen hatte.

Das Wahlergebnis, das im Kaufhaus durch den Vorschlag von Kandidaten und durch das Werfen von Würfeln erzielt wurde, wurde danach im Rathaus dem noch amtierenden Rat verkündet. Anschließend wurde das Votum umgesetzt. Die Ratsherren mussten einen Eid schwören, dass sie ihr Amt zum Nutzen der Stadt ausüben wollten. Und sie mussten dafür, dass sie ehrenamtlich und unentgeltlich in den Diensten der Stadt standen und währenddessen ihre eigenen Geschäfte vernachlässigen mussten, auch noch eine festgelegte Summe Geldes zahlen, um überhaupt in den Rat aufgenommen zu werden.

Von Festmählern und Wein als Aufwandsentschädigung

Für ihre Dienste zum Wohle der Stadt gab es nur eine geringe Aufwandsentschädigung: Aus dem Weinkeller der Stadt standen den Ratsherren bestimmte Mengen Wein zu und zu Ratswahlterminen wurden Festmähler veranstaltet. Durch gemeinsames Essen und Trinken verabschiedeten sich alte Ratsherren aus dem Amt und neue wurden im Kollegium willkommen geheißen. So wurden Gemeinschaft und Zusammenhalt des Rates gestiftet. Auch die Vierziger hielten nach den Wahlen Mähler ab. Rat und Vierziger feierten räumlich getrennt voneinander, der Rat im Rathaus und die Vierziger im Kaufhaus. So wurde der kleine aber feine Unterschied zwischen beiden Gremien – Auftrag zur Herrschaft in der Stadt und Auftrag zur Wahl der Herrschenden in der Stadt – deutlich gemacht. Rat und Vierziger aber feierten gleichzeitig, um so ihre enge Verknüpfung in ihrer Bedeutung für die Stadt zu demonstrieren.

Das Rathaus wurde unmittelbar an der Grenze zur Domfreiheit errichtet. Foto: Edwin-Dodd.com
Das Rathaus wurde unmittelbar an der Grenze zur Domfreiheit errichtet. Foto: Edwin-Dodd.com

Der Mindener Rat des Mittelalters hatte vielfältige Aufgaben: In seinen Händen lagen Innen- und Außenpolitik der Stadt. Er übte die so genannte niedere Gerichtsbarkeit in allen Rechtsfällen, die nicht Strafen an Leib und Leben, also Folter und Todesstrafe nach sich zogen. Ort der Gerichtsverhandlungen und der Richtsprüche war der Laubengang des Rathauses. Zudem waren die Ratsherren mit der Verwaltung der Stadt beschäftigt. Bei dieser Aufgabe standen ihnen nur wenige besoldete städtische Bedienstete zur Seite, vor allem Stadtschreiber und Stadtrichter.

Heilig-Geist-Herren und die Mindener Hospitäler

So gibt es spätestens 1253 Heilig-Geist-Herren, die das Heilig-Geist-Hospital (1332 verlegt an die heutige Stätte Simeonstraße 36) mit seinen Insassen, Einkünften und Ausgaben sowie Immobilien verwalteten. 1303 gibt es dann einen Bürgermeister, den den Vorsitz in den Ratssitzungen führt und vermutlich die Stadt nach außen vertritt und repräsentiert. 1322 wird erstmals das Amt des Kämmerers erwähnt, der für Einnahmen und Ausgaben zuständig war. Seit 1342 sind außerdem Nikolei-Herren tätig: So wie die Heilig-Geist-Herren das Heilig-Geist-Hospital verwalteten sie das Leprosenhaus St. Nikolei. Das Haus lag wegen der Ansteckungsgefahr durch die untergebrachten Leprakranken außerhalb der Stadtmauern (heute Kuckuckstraße), möglichst weit entfernt von der Bürgerschaft, um diese zu schützen, aber so nah als möglich zur Stadt, um im Umfeld um Almosen betteln zu können.

1379 bekommt der Kämmerer Unterstützung, denn eine seiner bisherigen Aufgaben wird den Rentherren übertragen: Fortan sind nun die ehrenamtlich tätigen Rentherren zuständig für die Einkünfte und Ausgaben der Stadt, die sich aus den Rentenverträgen ergeben, für Zinsen in Form von Geld oder Naturalien, aber auch für das Eintreiben von Pachtgeldern und Steuern. 1396 kommt dann noch eine ganz neue Verwaltungsaufgabe auf die Ratsherren zu, denn in diesem Jahr stiftet Bürgermeister Heinrich Gieseler, der ohne Erben zu hinterlassen stirbt, ein neues Hospital, das Gasthaus (heute Obermarktstraße 36). Ursprünglich war das Heilig-Geist-Hospital der Unterbringungsort für alte, arme und kranke Mindener Bürgerinnen und Bürger. Unheilbar Kranke, bei denen große Ansteckungsgefahr bestand, wurden bald darauf getrennt untergebracht und zwar im Hospital St. Nikolei. Es gab also in der Stadt Minden eine besondere Art der Unterversorgung im sozial-medizinischen Bereich vor allem für Durchreisende wie Pilger und Bettler, die zahlreich von einer Stadt zur anderen unterwegs waren. Diese Lücke schließt die Stiftung des Gasthauses. Es sorgt für noch mehr Verwaltungsarbeit, die von den Ratsherren zu leisten ist.

Minden brennt nach dem Luftangriff am 28. März 1945. Das historische Rathaus wird zerstört. Foto: © Sammlung Horst Grätz | Mindener Museum
Minden brennt nach dem Luftangriff am 28. März 1945. Das historische Rathaus wird zerstört. Foto: © Sammlung Horst Grätz | Mindener Museum

Zur Erinnerung an die mildtätige Stiftung Heinrich Gieselers wurde ein Gedenkstein erstellt, der noch heute im Eingangsbereich des Rathauses vom Markt her zu sehen ist. Erst um 1460 sind dann auch Weinherren, die den Ratsweinkeller verwalteten, fassbar. Alle diese besonderen Aufgaben nahmen die Ratsherren – bis auf das Amt des Bürgermeisters und des Kämmerers zu zweit – also kollegial – wahr. So wurde eine Kontrolle der Amtsführung durchgesetzt, um Korruption zu verhindern. Außerdem war der Rat immer dann, wenn eine Amtszeit endete und eine neue begann, Rechenschaft über seine Geschäftsführung schuldig.

Erst nach der Reformation, 1539, wurde das alte Verfahren zur Besetzung des Rates verändert. Völlig abgeschafft wurde es 1711/1723, als der preußische König den auf Zeit gewählten Rat abschaffte und durch einen Magistrat ersetzte, dessen Mitglieder vom König auf Lebenszeit bestellt wurden.

Die Autorin, Dr. Monika M. Schulte, war Leiterin des Kommunalarchives Minden.


Weiterführende Links zum Thema Rathaus und Stadthaus Minden (PDF-Dateien):

Teil 1 – 800 Jahre Stadthaus Minden – Mindener Geschichte am Großen Domhof
Teil 2 – 800 Jahre Stadthaus Minden – Bischöflicher Hof und schwedische Landesregierung
Teil 3 – 800 Jahre Stadthaus Minden – Sitz von 14 Regierungspräsidenten
Teil 4 – 800 Jahre Stadthaus Minden – Stadt kauft Gebäude vom preußischen Staat